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Für alle Behandlungen erstelle ich Ihnen gerne eine Kostenaufstellung für Ihre Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle. Wenn es Rückfragen von Ihrer Kasse gibt, mit denen Sie selbst nicht zurecht kommen kann ich Ihnen gerne Erläuterungen dazu geben. In der Regel müssen die Krankenkassen diese Kostenpläne genehmigen und dann erst kann ich mit der Behandlung beginnen.  

Aufwendungen für Ihre Gesundheit sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dazu gehören Eigenkosten für Brillen, Praxisgebühren, Medikamente, Arzt- und Zahnarztkosten und Heilkuren genau so, wie auch die Kosten für die Kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder und die Eigenkosten für Zahnersatz und Implantaten. Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit hängt von Ihren persönlichen Familien- und Einkommensverhältnissen ab. Wenn die zumutbare Belastung 1 und 7% Ihres Gesamteinkommens übersteigt sind zusätzlich aufgewendete Kosten steuerlich absetzbar.

Daher der Hinweis: sammeln Sie alle Belege und reichen Sie diese mit Ihrer Steuererklärung ein.

 
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